Dienstleistungen

Beratung

Als Kfz-Sachverständiger berate ich Sie gerne in Sachen Haftpflicht- und Kaskogutachten, Totalschaden,Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall, Abrechnungsarten und alles rund um das Kfz.

Schadensgutachten

Qualifizierte, neutrale Gutachten über Fahrzeugschäden nach Verkehrsunfällen dienen der Beweissicherung, klären über Sachverhalte auf und sind Grundlage der Schadensregulierung. Ab einer Schadenssumme von ca. 750,- € der sogenannte ''Klein- oder Bagatellschadengrenze”, sollten Sie nicht auf Ihr Recht als Geschädigte/r, einen freien Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen, verzichten. Für Schäden unter dieser Grenze, wird  ein qualifiziertes Kurzgutachten erstellt. Die Schadensbegutachtung erfolgt bei Ihnen vor Ort, oder am Standort des Fahrzeuges . Der optimale  Reparaturweg wird festgelegt und die notwendigen Reparaturkosten ermittelt. Die Reparaturdauer zur Wiederherstellung des Fahrzeuges, sowie den Wiederbeschaffungswert, die Ihnen zustehende Nutzungsausfallentschädigung, als auch eine evtl. merkantile Wertminderung wird ebenfalls ermittelt, soweit erforderlich auch Restwert und Wiederbeschaffungsdauer.


 

Wertegutachten

Mit einem Kfz-Wertegutachten soll der Wert eines Gebrauchtwagens sowie Old/Youngtimers von einem Experten festgestellt und schriftlich in Form eines Gutachtens dokumentiert werden. Ein Wertegutachten hat nicht nur Vorteile , wenn es um den Verkauf geht , sondern es kann auch nützlich sein, wenn es zu einem Unfall kommt.

 © 2022-2023 Kfz-Sachverständiger Tobias Hüpen

 Alle Rechte vorbehalten.

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